Sicherheit
Die Sicherung von Becken geht uns alle an, nicht nur um Unfälle zu vermeiden, sondern auch um sie richtig einsetzen zu können. Halb-, Grab- oder Familienbecken, keines davon wird durch das geltende Recht verschont. Nach den Vorschriften vom Januar 2004 müssen alle Schwimmbäder über ein Sicherheitssystem verfügen, das den geltenden Normen entspricht.
Sie haben die Wahl zwischen 4 Sicherheitsvorrichtungen, die Alarm, Abdeckung, Unterkünfte und Schranken sind. Unabhängig vom gewählten System wird empfohlen, die Wachsamkeitsindizes des Systems an die des Pools anzupassen. Darüber hinaus muss der Vorrichtung (Sicherheitsalarm, flexible Sicherheitsbarriere, 4-Saison-Abdeckung, Rolladen oder Schwimmbadabdeckung) ein technisches Formular mit der Konformitätsbescheinigung des Zeichens und den Referenzen der Norm beigefügt sein. Diese Gesetze und Maßnahmen werden erlassen, um Ihre Sicherheit und die Ihrer Bekannten vor jeglichem Gefahrenpotenzial zu gewährleisten.
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- Eintauchalarm
- Sicherheitsbarriere
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